Strafrecht – Kanzlei Eisenbahnstraße
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Im Strafverfahren stehen Beschuldigten zahlreiche Rechte zu, die ihre faire und gerechte Behandlung sicherstellen sollen. Diese Rechte sind von zentraler Bedeutung, um die Balance zwischen staatlicher Strafverfolgung und dem Schutz individueller Freiheiten zu wahren. Diese Rechte können Beschuldigten aber nur nutzen, wenn sie wahrgenommen werden. Es ist also wichtig, dass Sie diese Rechte kennen und diese aktiv einfordern. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren.

1. Das Recht auf Schweigen

Eines der grundlegendsten Rechte eines Beschuldigten ist das Recht auf Schweigen. Dieses Recht bedeutet, dass Beschuldigte nicht verpflichtet sind, gegenüber der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden Angaben zu einem Tatvorwurf zu machen. Insbesondere darf die Aussage verweigert werden, wenn durch die Antwort auf eine Frage die Gefahr bestünde, Ermittlungen gegen sich selbst oder Angehörige auszulösen. Bereits die Angabe, an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort gewesen zu sein, kann jemanden zum Verdächtigen machen. Das Recht auf Auskunftsverweigerung schützt Sie davor, durch unüberlegte Aussagen Ihre Verteidigungsposition zu schwächen. Hier reicht es in der Regel, Fragen der Ermittlungsbeamten nicht zu beantworten und deutlich zu machen, dass Sie ausser Ihren Personalien keine Angaben machen. Wenn die Polizei insofern Druck aufbaut, sollten sie eine/n Strafverteidiger*in hinzuziehen.

2. Das Recht auf einen Anwalt

Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen. Sie können jederzeit eine/n Strafverteidiger*in Ihrer Wahl hinzuziehen, und sich rechtlich beraten und Ihre Interessen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertreten lassen. In einigen Fällen, insbesondere bei schweren Straftaten, kann die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig sein. Die Heranziehung einer Strafverteidigerin oder eines Strafverteidigers muss oft aktiv eingefordert werden.

3. Das Recht auf Akteneinsicht

Ein wichtiger Aspekt der Verteidigung ist die Kenntnis aller gegen Sie vorliegenden Beweise. Ihr Anwalt hat das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Dies ermöglicht eine umfassende Vorbereitung auf die Verteidigung und die Möglichkeit, eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Fehler in der Beweisführung aufzudecken. Vollständige Akteneinsicht wird in der Regel ausschließlich an Anwälte gewährt. Die Beauftragung einer Strafverteidigerin oder eines Strafverteidigers ist notwendig, wenn Sie bereits frühzeitig auf den Gang der Ermittlungen Einfluss nehmen wollen.

4. Das Recht auf eine faire Verhandlung

Das Grundgesetz garantiert jedem Beschuldigten das Recht auf ein faires Verfahren. Ohne anwaltliche Vertretung werden im Alltag von Ermittlungsverfahren und Gerichtsverhandlungen häufig die Rechte der Beschuldigten beschnitten oder eingeschränkt. Eine anwaltliche Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren ist die einzige Möglichkeit, die Einhaltung der Rechte des Beschuldigten und ggf. später Angeklagten sicherzustellen.

5. Das Recht auf Übersetzung und Dolmetschung

Nicht deutschsprachige Beschuldigte haben das Recht, die Verfahren in einer Sprache zu verfolgen, die sie verstehen. Dies bedeutet, dass ihnen auf Wunsch Übersetzungen von Dokumenten und Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden müssen, um ihre Rechte und die gegen sie erhobenen Vorwürfe vollständig zu verstehen. Niemand darf darauf verwiesen werden, dass eine Kommunikation in gebrochenem Deutsch oder Englisch „ausreichend“ sei. Das Recht auf Übersetzung und Hinzuziehung eines Dolmetschers muss immer noch häufig eingefordert und durchgesetzt werden.

7. Das Recht auf Beweiserhebung und -verwertung

Beschuldigte haben das Recht, entlastende Beweise vorzulegen und Zeugen zu benennen, die zu ihren Gunsten aussagen können. Außerdem darf kein Beweis verwendet werden, der durch rechtswidrige Methoden erlangt wurde, wie z.B. unzulässige Vernehmungsmethoden oder unrechtmäßige Durchsuchungen. Es ist wichtig, dass bereits im Ermittlungsverfahren geprüft wird, ob Beweisanregungen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gemacht werden, damit nicht von Anfang an einseitig ermittelt wird. Im gerichtlichen Verfahren gehören Beweisanträge und der Kampf um die Nichtverwertung unrechtmäßig erlangter Beweismittel zu den Anträgen, die nur erfahrene Strafverteidiger*innen erfolgreich durchsetzen können.

Fazit

Die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren sind vielfältig und dienen dem Schutz der individuellen Freiheit und der Wahrung der Gerechtigkeit. Diese Rechte können Sie oftmals nicht alleine für sich durchsetzen. Als erfahrene Strafverteidiger setzen wir uns dafür ein, dass diese Rechte umfassend respektiert und durchgesetzt werden. Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und Unterstützung in Ihrem Strafverfahren.

*Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar.*

Wir freuen uns, Ihnen die neuesten gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre rechtliche Situation zu erläutern. Mit der Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 hat der Gesetzgeber nicht nur den kontrollierten Umgang mit Cannabis geregelt, sondern auch bedeutende Anpassungen im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgenommen. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf Personen mit früheren Verurteilungen im Zusammenhang mit Cannabisbesitz.

Änderungen im Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

  1. Teilweise Legalisierung von Cannabis: Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ist der Besitz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen teilweise legalisiert. Diese Legalisierung hat weitreichende Konsequenzen für viele Menschen, die in der Vergangenheit wegen Cannabisbesitzes verurteilt wurden.
  2. Vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 BtMG: Eine der wichtigsten Neuerungen im Bundeszentralregistergesetz ist die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung rechtskräftiger Verurteilungen, die gemäß § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ausgesprochen wurden. Dies bedeutet, dass Personen, die wegen Besitzes von Cannabis verurteilt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Löschung ihrer Eintragungen im Bundeszentralregister beantragen können. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebenssituation und die Zukunftsperspektiven der Betroffenen erheblich zu verbessern.

Wie wir Ihnen helfen können

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite, um die Auswirkungen dieser gesetzlichen Änderungen auf Ihren individuellen Fall zu bewerten und Sie durch den Prozess der vorzeitigen Tilgung von Verurteilungen zu begleiten. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Beratung und Bewertung: Wir analysieren Ihre spezifische Situation und prüfen, ob Ihre Verurteilung für eine vorzeitige Löschung in Frage kommt.
  • Antragsstellung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung des Antrags auf vorzeitige Tilgung im Bundeszentralregister.
  • Rechtsvertretung: Sollten rechtliche Herausforderungen auftreten, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten.

Warum eine vorzeitige Tilgung wichtig ist

Eine Eintragung im Bundeszentralregister kann weitreichende negative Folgen für verschiedene Lebensbereiche haben, einschließlich der beruflichen Perspektiven und der sozialen Integration. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung bietet Betroffenen die Chance, mit einer unbelasteten Weste neu zu beginnen und von den Vorteilen der teilweise legalisierten Cannabisregelung zu profitieren.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen im Bundeszentralregistergesetz oder zu Ihrer individuellen rechtlichen Situation haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen bereit, um Ihnen kompetent und effizient zur Seite zu stehen.

Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre rechtliche Lage zu verbessern und Ihnen neue Perspektiven zu eröffnen.

Grundsätzlich gilt immer noch ein allgemeines Verbot des Umgangs mit Cannabis. Das CanG formuliert lediglich Ausnahmen hiervon.

Insbesondere der gewerbliche Umgang mit Cannabis sowie die Verschaffung des Zugriffs von Kindern und Jugendlichen auf Cannabis ist weiterhin verboten und strafbar.

Wie schon vor dem CanG ist der Konsum nicht verboten. Das Handeltreiben bleibt weiter verboten. Darunter fallen alle Handlungen die eigennützig und auf Umsatz gerichtet sind. Es ist dabei egal, ob dies einmalig vorkommt oder nur den Verkauf durch Dritte vermittelt. Weiterhin sind der Transport, die Lagerung, die Kommission als auch Maklerdienste verboten. Auch die kostenlose Abgabe an Dritte bleibt verboten.

Jugendliche die mit Cannabis erwischt werden, müssen damit rechnen, dass das Cannabis verwaltungsrechtlich sichergestellt wird.

In der Öffentlichkeit darf nur getrocknetes Cannabis mitgeführt werden. Eine ganze Pflanze sollte man daher nicht durch die Gegend tragen.

  • 25-30 Gramm Cannabis an einem Ort besitzen, der nicht der Wohnort oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ist oder 50-60 Gramm überhaupt besitzen
  • Cannabis im militärischen Bereich besitzen oder anbauen
  • Cannabissamen einführen
  • Cannabis an einem Ort konsumieren, an dem es verboten ist
  • Für Cannabis oder eine Anbauvereinigung Werbung machen oder diese sponsern
  • Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht oder nicht richtig vor Zugriff Dritter schützen
  • Eine Mitteilung im Erlaubnisverfahren für eine Anbauvereinigung nicht, falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig zu machen
  • Auflagen für eine Anbauvereinigung nicht erfüllen
  • Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen sein
  • Mitglieder anderer Anbauvereinigung aufnehmen
  • Selbstauskünfte der Mitglieder einer Anbauvereinigung nicht aufbewahren
  • Beschäftigte oder Nichtmitglieder einer Anbauvereinigung unmittelbar mit dem Anbau oder der Weitergabe von Cannabis beauftragen
  • Nichtweitergabefähiges Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht, unvollständig oder zu spät zu vernichten
  • Keine Alters- und/oder Mitgliedskontrolle bei Weitergabe von Cannabis vornimmt
  • Cannabis versenden oder liefern
  • Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt bei Weitergabe von Vermehrungsmaterial nicht kontrollieren
  • Weitergabe von Samen oder Stecklingen
  • Versenden oder Liefern von Stecklingen
  • Weitergabe von vermengtem, vermischtem oder verbundenem Cannabis
  • Weitergabe von Tabak, Nikotin, Lebensmittel, Futtermitteln oder sonstigen Zusätzen
  • Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial in einer unzulässigen Verpackung oder ohne vollständigen Informationszettel
  • Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen
  • Konsum in Schulen und in Sichtweite von Schulen
  • Konsum auf Kinderspielplätzen und in Sichtweite von Kinderspielplätzen
  • Konsum in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Sichtweite von diesen
  • Konsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr
  • Konsum innerhalb des Geländes von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite