Philosophie

Die Rechtsanwält:innen der Kanzlei Eisenbahnstraße sind vornehmlich im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (einschließlich der Nebenklagevertretung bei rassistisch, nazistisch oder antisemitisch motivierten Straftaten), Migrationsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht/Versammlungsrecht sowie dem Presse- und Urheberrecht tätig.

Besonders in Sachsen wird deutlich, was der gesamtgesellschaftliche Rechtsruck für alle Menschen bedeutet, die sich ausgrenzender und unsolidarischer Politik entgegenstellen. Reaktionäre Kräfte aus Landes- und Kommunalpolitik versuchen systematisch in die Grundrechte der Einzelnen einzugreifen und progressives gesellschaftliches Engagement zu kriminalisieren.

Aber nicht nur die staatlichen Akteure stellen eine Gefahr für all jene dar, die nicht als Teil der Mehrheitsgesellschaft angesehen werden. So gibt und gab es in Sachsen in den letzten Jahren zahlreiche Übergriffe auf Migrant:innen. Die rassistischen Übergriffe auf dem Dresdner Stadtfest 2016 oder die Taten der neonazistischen Vereinigungen „Gruppe Freital“ oder „Revolution Chemnitz“ sind nur ein Ausdruck davon.

Menschen, die sich solchen Akteuren entgegenstellen, sind in Sachsen besonderer staatlicher Überwachung ausgesetzt und erfahren oftmals Repression.

Die Leipziger Eisenbahnstraße ist vielfach zum Symbol für einen vermeintlichen Kriminalitäts-Hotspot geworden und wird auch als „die gefährlichste Straße Deutschlands“ bezeichnet. Dieses Bild dürfte zwar bei weitem nicht der Realität entsprechen, dennoch legen sächsische Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden gerade in diesem Umfeld immer wieder einen großen Fokus ihrer Ermittlungstätigkeiten. Die Errichtung der ersten sächsischen „Waffenverbotszone“ im November 2018 sowie eine hohe Polizeipräsenz und regelmäßige sog. „Racial-Profiling“-Kontrollen sind dabei nur ein Ausdruck davon, wie von Seiten der Behörden gegen die im Stadtteil lebenden Menschen vorgegangen wird.

Wir haben uns bewusst dazu entschieden, unsere Kanzlei in unmittelbarer Nähe zur Eisenbahnstraße zu errichten, um der Stigmatisierung der Menschen eines ganzen Stadtteils (und darüber hinaus) etwas entgegenzusetzen.

Die voran beschriebene Gemengelage schlägt sich in allen von uns vertretenen Rechtsbereichen nieder.

Im Strafrecht gab es in den letzten Jahren Veränderungen der Strafprozessordnung, die zu weitreichenden Beschneidungen der Rechte der Beschuldigten führten und eine professionelle Vertretung im Strafverfahren notwendiger denn je machen. Dazu kommt die Praxis der sächsischen Strafverfolgungsbehörden. Beispielhaft ist die Direktive des ehemaligen Justizministers aus dem Jahr 2019, trotz sinkender Anzahl begangener Straftaten auch sog. „Bagatelldelikte“ ausnahmslos zu verfolgen. Auch diese Anweisung ist Ausdruck einer abzulehnenden „Law-and-order“-Politik, welche einer emanzipatorischen Gesellschaft entgegensteht.

Das Migrationsrecht ist seit jeher Instrument, um rassistische gesellschaftliche Vorstellungen umzusetzen und ein selbstbestimmtes Leben derjenigen, die ohne deutschen Pass in Deutschland leben, zu verhindern. Die sächsische Verwaltung, die für die Umsetzung und Anwendung des Bundesrechts verantwortlich ist, zeigt sich dabei als Spiegelbild der sächsischen Gesellschaft. Bereits in der Gesetzgebung verankerte rassistische Mechanismen treten oft umso deutlicher hervor.

Viel zu oft begegnen Geflüchtete und Menschen ohne deutschen Pass rassistischen Ressentiments, sei es bei Vorsprachen oder behördlichen Entscheidungen. Aber auch auf landespolitischer Ebene zeichnet sich Sachsen immer wieder durch Maßnahmen aus, Rechte von Geflüchteten massiv einzuschränken, wie sich etwa in der Errichtung eines sog. AnkER-Zentrums in Dresden zeigt.

Auch im presse- und äußerungsrechtlichen Bereich kommt es immer wieder zu (teilweise sehr erheblichen) Einschränkungen, die anwaltliche Hilfe notwendig machen.

Auseinandersetzungen mit rechten Akteuren treten immer häufiger auch in der Öffentlichkeit zutage. Wir vertreten sowohl Betroffene rechter Falschbehauptungen als auch Personen, die über rechte Akteure berichten und sich auf Grund dessen Schadensersatz- oder Unterlassungsaufforderungen ausgesetzt sehen.

Dazu geschieht es nicht selten, dass Betroffene der Berichterstattung versuchen, unliebsame Presse juristisch zu verhindern. Auch hier gilt es, schnell zu reagieren.

Besonders bei der heutigen Relevanz von sozialen Medien im Bereich des Persönlichkeitsrechts kommt es darauf an, zügig die geeigneten juristischen Schritte einzuleiten, um die unkontrollierte Verbreitung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen (z. B. Verleumdungen/Hatespeech) zu unterbinden.

Darüber hinaus vertreten wir Pressevertreter:innen, die sich im Kontext von Versammlungen nicht nur körperlichen Gefahren von rechten Demonstrant:innen ausgesetzt sehen, sondern beispielsweise auch durch Ordnungskräfte in der Pressefreiheit beschränkt werden.

Wir, die Anwält:innen der Kanzlei Eisenbahnstraße, stehen Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme, selbstverständlich auch bundesweit, mit großer Expertise und Erfahrung, fachkundiger Beratung und schneller Verfügbarkeit zur Seite.