Strafrecht

Das Strafrecht bedeutet staatliche Verfolgung gegenüber Menschen, die aufgrund eines bestimmten Verhaltens, das für das gesellschaftliche Zusammenleben als schädlich angesehen wird, sanktioniert werden sollen. Es handelt sich um das Rechtsgebiet, in dem der Staat am stärksten in das Leben der Menschen Einfluss nehmen kann. Hausdurchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen oder sogar Festnahmen sind schwere Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen.

Im Strafverfahren ist es jederzeit Ihr Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Eine frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes kann negative Auswirkungen auf das gesamte Verfahren verhindern. Auch ist es ihr Recht, als Beschuldigte:r im Strafverfahren zu schweigen. Wir raten Ihnen dringend, von diesem Recht unmissverständlich Gebrauch zu machen und vor einer möglichen Aussage anwaltliche Beratung zu konsultieren.

Wir bieten Ihnen eine fachkundige und persönliche Verteidigung, um mit Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens die für Sie bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Zusätzlich beraten wir Sie auch gerne in Fragen verwaltungsrechtlicher Konsequenzen eines Strafverfahrens (z. B. drohender Entzug der Fahrerlaubnis).

Auch wenn Sie nur mittelbar von einem Strafverfahren betroffen sind, etwa wenn Sie als Zeug:in vor einer staatlichen Stelle aussagen sollen, unterstützen wir Sie begleitend und beratend.

Wir setzen uns darüber hinaus auch in ausgesuchten Fällen im Rahmen der Nebenklage für Betroffene von rassistisch, nazistisch oder antisemitisch motivierten Straftaten ein.

Gerade im Bereich dieser Straftaten stellt sich oftmals heraus, dass die staatlichen Ermittlungsorgane besondere, schwer nachvollziehbare, Hemmschwellen besitzen, mit dem gleichen Ermittlungseifer vorzugehen wie sonst üblich. Häufig werden schwere Ermittlungsdefizite seitens der Strafverfolgungsbehörden erst durch eine engagierte Nebenklage aufgedeckt.

Betroffene rassistisch, nazistisch oder antisemitisch motivierter Gewalt sehen solchen Verfahren regelmäßig ähnlich ungeschützt entgegen wie sonst nur Beschuldigte. Hier unterstützen wir, um im Wege der Nebenklage Einfluss auf das Verfahren nehmen und es Betroffenen zu ermöglichen, das Verfahren unter Beschützung ihrer Rechte aktiv mitzugestalten, um die Aufklärung voranzutreiben.

Neben fundierten Kenntnissen des Rechts bedarf es dazu öffentlichkeitswirksamer, begleitender Pressearbeit, die nicht selten zu einer entscheidenden Beeinflussung des Prozesses führen kann.

Migrationsrecht

Das Migrationsrecht umfasst das Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht. Insbesondere das Asyl- und Aufenthaltsrecht hängen eng zusammen, da sich der Ausgang eines Asylverfahrens auch auf den weiteren Aufenthalt auswirkt und im schlimmsten Fall eine Ausweisung und Abschiebung droht.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Asylverfahren, insbesondere zu Möglichkeiten des Rechtsschutzes nach ablehnenden Entscheidungen, sowie anderweitigen Möglichkeiten, Ihren Aufenthalt zu verfestigen. Auch beraten wir Sie zu den verschiedenen anderen Möglichkeiten einen Aufenthaltstitel zu erhalten, etwa zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zwecks Erwerbstätigkeit, Studium, Ehegatten- oder Familiennachzugs. Wir vertreten Sie sowohl gegenüber den Behörden als auch vor Gericht.

Für Fragen zu den sozialrechtlichen Bezügen des Migrationsrechts, bei Leistungskürzungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten, empfehlen wir Ihnen gerne auf das Sozialrecht spezialisierte Kolleg:innen.

Polizeirecht

Typische Maßnahmen des Polizeirechts sind die präventive Identitätsfeststellung, das Aussprechen von Platzverweisen, aber auch der (präventive) Gewahrsam. Dies geschieht üblicherweise dann, wenn Sie nicht beschuldigt sind, eine Straftat begangen zu haben. Etwa eine anlasslose Identitätsfeststellung an einem sog. „gefährlichen Ort“ oder in der Leipziger Waffenverbotszone, ist typischerweise ein sehr kurzzeitiger Eingriff, der deswegen aber nicht weniger einschneidend ist.

Mitunter bedeuten polizeipräventive Maßnahmen schwerwiegende Grundrechtseingriffe, sodass es sinnvoll ist, die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme im Nachhinein gerichtlich feststellen zu lassen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn sich die Gefahr eines rechtswidrigen Eingriffs zu wiederholen droht oder die Maßnahme eine solche Stigmatisierung ausgelöst hat, dass es notwendig ist, den staatlichen Akteur deutlich in seine Schranken zu weisen.

Wir beraten Sie gerne zu unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten, wenn Sie von präventivem Polizeihandeln betroffen sind. Darüber hinaus beraten wir Sie kompetent und zügig, wenn ein Rechtsverlust einzutreten droht und Eilrechtsschutz geboten ist.

Versammlungsrecht

Das Versammlungsrecht bezeichnet die Regelungen zur Ausgestaltung des Rechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des Grundgesetzes.

Versammlungen, insbesondere Demonstrationen und Kundgebungen, sind grundsätzlich lediglich anzeigepflichtig. Versammlungsbehörden dürfen die Versammlung aber unter bestimmten Voraussetzungen von Auflagen abhängig machen. Als letztes und einschneidendstes Mittel bleibt den Versammlungsbehörden die Möglichkeit, eine Versammlung präventiv zu verbieten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit darf allerdings nicht durch unverhältnismäßige Auflagen oder unrechtmäßige Verbote eingeschränkt werden.

Insbesondere im Versammlungsrecht kommt dem Eilrechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten eine tragende Bedeutung zu.

Wir beraten Sie gerne zu Fragen, die sich vor der Durchführung einer Versammlung stellen, etwa die Anzeige, potenzielle Auflagen, Art und Weise der Durchführung einer Versammlung. Auch zeigen wir Ihnen rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf, wenn für Sie untragbare Auflagen auferlegt werden, oder eine geplante Versammlung präventiv ganz verboten wird.

Presse- und Urheberrecht

Einen wesentlichen Teil des Medien- und Urheberrechts stellt das Presse- und Äußerungsrecht dar.

Im Vorfeld von presserechtsrelevanten Veröffentlichungen beraten wir Sie hinsichtlich rechtlich relevanter Aspekte der Veröffentlichung. Die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Berichterstattung ist mitunter schwer zu ziehen und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Ebenso vertreten wir Sie, wenn Sie wegen einer Veröffentlichung juristisch, sei es durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Strafanzeigen, angegriffen werden.

Darüber hinaus vertreten wir Sie, wenn Sie bereits im Prozess der Informationsbeschaffung bspw. durch Ordnungsbehörden in Ihrer Ausübung der Pressefreiheit gehindert werden und eine gerichtliche Klärung feststellen soll, dass Ihre Rechte verletzt worden sind.

Auch vertreten wir Privatpersonen, die selbst Betroffene von unzulässiger Berichterstattung geworden sind oder deren Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind. Gerade im Bereich der sozialen Medien gilt es zügig zu reagieren, um eine unkontrollierte Verbreitung zu verhindern.

Wir beraten Sie gerne und entscheiden mit Ihnen gemeinsam, welche rechtlichen Schritte als nächstes sinnvoll sind.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld stellt für uns das Urheberrecht dar. Sollten Sie beispielsweise feststellen, dass jemand Ihre Bilder nutzt, ohne dass Sie diese freigegeben oder lizensiert haben, werden wir gerne für Sie tätig, um die Veröffentlichung zu stoppen und ggf. Schadensersatz geltend zu …