Was wird nach dem CanG eigentlich alles mit einem Bußgeld geahndet:

  • 25-30 Gramm Cannabis an einem Ort besitzen, der nicht der Wohnort oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ist oder 50-60 Gramm überhaupt besitzen
  • Cannabis im militärischen Bereich besitzen oder anbauen
  • Cannabissamen einführen
  • Cannabis an einem Ort konsumieren, an dem es verboten ist
  • Für Cannabis oder eine Anbauvereinigung Werbung machen oder diese sponsern
  • Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht oder nicht richtig vor Zugriff Dritter schützen
  • Eine Mitteilung im Erlaubnisverfahren für eine Anbauvereinigung nicht, falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig zu machen
  • Auflagen für eine Anbauvereinigung nicht erfüllen
  • Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen sein
  • Mitglieder anderer Anbauvereinigung aufnehmen
  • Selbstauskünfte der Mitglieder einer Anbauvereinigung nicht aufbewahren
  • Beschäftigte oder Nichtmitglieder einer Anbauvereinigung unmittelbar mit dem Anbau oder der Weitergabe von Cannabis beauftragen
  • Nichtweitergabefähiges Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht, unvollständig oder zu spät zu vernichten
  • Keine Alters- und/oder Mitgliedskontrolle bei Weitergabe von Cannabis vornimmt
  • Cannabis versenden oder liefern
  • Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt bei Weitergabe von Vermehrungsmaterial nicht kontrollieren
  • Weitergabe von Samen oder Stecklingen
  • Versenden oder Liefern von Stecklingen
  • Weitergabe von vermengtem, vermischtem oder verbundenem Cannabis
  • Weitergabe von Tabak, Nikotin, Lebensmittel, Futtermitteln oder sonstigen Zusätzen
  • Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial in einer unzulässigen Verpackung oder ohne vollständigen Informationszettel