Kurz und knapp: Wo ist Konsum trotz CanG noch verboten

  • Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen
  • Konsum in Schulen und in Sichtweite von Schulen
  • Konsum auf Kinderspielplätzen und in Sichtweite von Kinderspielplätzen
  • Konsum in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Sichtweite von diesen
  • Konsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr
  • Konsum innerhalb des Geländes von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite