Mit dem Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten gelten seit dem 23.12.2023 folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Ghana
- Kosovo
- Republik Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien Senegal und Serbien
Auf Grund einer Übergangsvorschrift ist Personen aus Georgien und der Republik Moldau, die bis zum 30. August einen Asylantrag gestellt haben, die Ausübung einer Beschäftigung nicht generell zu versagen.
In allen asyl- und migrationsrechtlichen Fragen beraten Sie unsere Anwält*innen gern.